Elktronisches Ursprungszeugnis (eUZ)
Elektronisches Ursprungszeugnis (eUZ)
Warenexporte außerhalb der EU erfordern meist ein Ursprungszeugnis (UZ), welches, aufgrund § 1 Absatz 3 des IHK-Gesetzes, von den Industrie- und Handelskammern ausgestellt wird. Das Ursprungszeugnis (Certificate of Origin) ist ein Warenbegleitpapier und wird im internationalen Handel und Güterverkehr eingesetzt. Mit ihm wird die offizielle Herkunft bestätigt und der nichtpräferenzielle Ursprung der Ware bescheinigt. Die persönliche oder postalische Beantragung und Abholung dieser Dokumente ist mit großem Aufwand verbunden. Die Industrie und Handelskammer bietet aber über ihr Internetportal die Möglichkeit der Ausstellung eines elektronischen Ursprungszeugnisses (eUZ) und damit eine einfache, schnelle und zugleich sichere Alternative.
Anhand der vorhandenen Auftragsdaten stellen wir Ihnen in Kombination mit der SAP GTS Präferenzabwicklung eine schnittstellenfähige Datenaufbereitung für die Beantragung des elektronischen Ursprungszeugnisses (eUZ) zur Verfügung. Alle dafür erforderlichen Daten werden im System ermittelt und automatisiert in das eUZ übertragen.
Ihr Vorteil:
- Kundenindividuelle Anpassung der Felder
- Vereinfachung der Abwicklung
- Zeitersparnis
- Reduzierung von Fehlerquellen